Ihr Arzt verordnet Ihnen Funktionstraining mit Trocken- (30 Min) und Wassergymnastik (20 Min), also 2 mit Übungsveranstaltungen/Woche, 12 (Regelfall) oder 24
Monate (chronisch Erkrankte), z.B. bei Osteoporose.
Vertragen Sie kein Wasser kann er Ihnen auch 2x Trockengymnastik pro Woche verordnen.
Bitte geben Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ab. Sie prüft den Antrag und erklärt ihre Kostenübernahme abschliessend auf der Verordnung.
Es gibt Krankenkassen, die auf eine Genehmigung verzichten. Bitte informieren Sie sich zuerst darüber, bevor Sie Ihre Verordnung bei Ihrer Kasse einreichen.
Unser Kontaktbüro hilft Ihnen gern weiter, die für Sie geeignete Gymnastikgruppe oder Einrichtung zu finden. Melden Sie sich einfach per Telefon oder vereinbaren Sie
einen persönlichen Beratungstermin.
Danach gehen Sie bitte mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung in die jeweilige Einrichtung (vorherige Terminabsprache erforderlich).
Zeitnah können Sie dann zum nächstmöglichen Termin mit dem Funktionstraining beginnen.
Im Rahmen einer Teilnahme mit Verordnung ist eine Mitgliedschaft im Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. keine Voraussetzung. Sie wird allerdings von
den Krankenkassen ausdrücklich empfohlen und begrüßt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie rechts unter dem Punkt "Mach mit".
Sollte Osteoporose diagnostiziert worden sein, bietet Ihnen die Mitgliedschaft auf jeden Fall sehr viele Vorteile.