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FUNKTIONstraining - was ist das genau?


in kurz und knapp:

Funktionstraining arbeitet mit Mitteln der Physiotherapie und der Krankengymnastik. Ziel ist es, Funktionseinschränkungen des Haltungsapparates, der Gelenke und Organe zu beheben, zu lindern und zu behandeln. Das Training erfolgt in Gruppen bis maximal 15 Teilnehmern und wird von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und besonders geschulten Übungsleitern durchgeführt. Und nein, es hat nichts mit Leistungsgedanken zu tun! -> Übungsbeispiele hier klicken


Musst man Osteoporose haben um daran teilzunehmen?

Ein klares NEIN. JEDER, der unter Funktionseinschränkungen leidet ist aufgefordert, am Funktionstraining teilzunehmen. Unsere besonders geschulten Therapeuten und Übungsleiter haben aufgrund ihrer hohen Qualifikation die Möglichkeit, allen Teilnehmern gleichermaßen weiterzuhelfen, haben aber bei Osteoporose ein besonderes Augenmerk auf die Durchführung und Art der Übungen.


Wie kann man teilnehmen?

Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Therapiekosten von deiner Krankenkasse für 12 (Regelfall) oder 24 Monate (chron. Erkrankung) übernommen. Als Mitglied im BfO bekommen Sie an vielen Orten zu vergünstigten Konditionen weitere, unterstützende Maßnahmen, Bewegungs- und Fitnessangebote, ermäßigten Zugang oder verlängerte Therapiezeiten.
Eine private Teilnahme ist als Mitglied im BFO ebenfalls zu besondren Konditionen möglich-


Was und wie wird es verordnet?

Jeder niedergelassene Arzt kann Funktionstraining verordnen.

In der Regel wird unser Funktionstraining als Therapieform und Wochentraining mit 50 Minuten angeboten. Es wird in 1x Einheit Trocken- (30 Min.) + 1x Einheit Wassergymnastik (20 Min.) pro Woche aufgeteilt.

Dieses Wochentraining muss an 2 verschiedenen Tagen durchgeführt werden, damit sich der Körper auf die Übungen in den verschiedenen Elemente einstellt und sich so, nach und nach, viel besser entwickeln kann.

Chronisch erkrankte Patienten benötigen für einen Trainingserfolg etwas länger und sollten daher auch immer beides regelmäßig nutzen. Wer z.B. nicht im Wasser teilnehmen kann, erhält dann ein Verordnung über 2x Trockengymnastik pro Woche.


Wer bekommt Funktionstraining verordnet?

Die Teilnahme am Funktionstraining ist mit den gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern im Rahmen der Rehabilitation geregelt. Deswegen können alle gesetzlich Versicherten eine ärztliche Verordnung bekommen. Die Verordnung ist außerhalb der Budgetierung und kann somit von jedem Arzt ausgestellt werden. Privatpatienten können aufgrund der Vertragsregelungen am Funktionstraining leider nicht teilnehmen, auch nicht mit einem Privatrezept.


Was kostet die Teilnahme?

Mit einer von der Krankenkasse genehmigten Verordnung sind alle Therapiekosten bezahlt. Punkt.

Da aber nicht alle Einrichtungen (Praxen, Kliniken, Gemeinden, etc.) über ein eigenes Therapiebecken für Wassergymnastik verfügen, müssen wir oft auf öffentliche oder private Bäder ausweichen, um überhaupt eine vollständige Therapie anbieten zu können. Hierbei sind je nach Konstellation Eintrittsgelder zu entrichten. Wir geben unser Bestes, um die Höhe dieser Kosten so niedrig wie möglich zu halten und bieten vielerorts Gruppentarife oder Bonustarife an. Mit einer Mitgliedschaft im BfO können wir manchmal sogar Sonderkonditionen bekommen. Mit einem Behindertenausweis (mind. 50%, auch mit Begleitperson) ist eine Ermäßigung eigentlich die Regel.


Wie geht es weiter, wenn die Verordnung ausläuft?

Viele Krankenkassen verzichten mittlerweile auf eine Genehmigung, sodass Sie am besten Ihren Arzt um eine neue Verordnung bitten. Er wird sie Ihnen ausstellen, wenn eine ärztliche Indikation vorliegt. Sie können dann direkt weiter teilnehmen.

Alle anderen können Ihren Arzt wegen einer neuen Verordnung ansprechen. Die Krankenkasse wird sie dann erneut prüfen und ggfls. genehmigen. Eine neue Verordnung ist oftmals dann gegeben, wenn der Arzt dies gesondert gegenüber der Krankenkasse kurz erläutert (unterer Abschnitt der Verordnung). Bei Patienten mit chronischer Erkrankung ist dies meist gegeben, da man alc chronisch kranker Mensch eben mehr Zeit benötigt als andere, um einen nachhaltigen Erfolg zu erreichen.


Was mache ich, wenn meine Folgeverordnung nicht genehmigt wurde?

An allen Standorten bieten die Einrichtungen oftmals die Möglichkeit auf privater Basis weiter in der bisherigen Gruppe teilzunehmen. Bitte fragen Sie einfach mal bei Ihrer Übungsleitung nach, zu welchen Konditionen Sie das Funktionstraining fortsetzen können. Aus versicherungstechnischen Gründen ist dann eine Mitgliedschaft im BfO und die vorherige Teilnahme über eine Verordnung erforderlich.